Planungsleistungen

Zusätzlich zur Energieberatung übernehmen wir auch die Planung der gesamten technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für die Leistungsphasen 1 bis 8:

  • LPH 1: Grundlagenermittlung
  • LPH 2: Vorplanung
  • LPH 3: Entwurfsplanung
  • LPH 4: Genehmigungsplanung
  • LPH 5: Ausführungsplanung
  • LPH 6: Vorbereiten der Vergabe
  • LPH 7: Mitwirken bei der Vergabe
  • LPH 8: Objektüberwachung

Dabei arbeiten wir mit den aktuellen technischen Standards – mit 3D, CAD und auf der Grundlage der Bestimmungen der BIM (Building Information Modeling).

Was ist BIM?

BIM (Building Information Modeling) bezeichnet eine Methode, Bauwerke anhand eines digitalen Gebäudemodells über ihren gesamten Lebenszyklus mit allen relevanten Informationen abzubilden.

Das mit einem CAD-System erstellte Modell zeigt in 3-D-Darstellung detailgetreu die einzelnen Bauteile des Gebäudes und seiner technischen Anlagen. Über den gesamten Planungsprozess ergänzen alle Projektbeteiligten kontinuierlich ihre spezifischen Informationen (optische Darstellung, physische und thermische Eigenschaften, Tragverhalten …) und Architekten, Tragwerksplaner, TGA-Planer können über verschiedene Schnittstellen komfortabel und verlustfrei Daten austauschen. So werden Leistungsverzeichnisse und Kostenberechnungen im Nu erstellt oder Kollisionskontrollen von Leitungen mit einem Klick durchgeführt.

BIM unterstützt die bessere Planung, Ausführung und spätere Bewirtschaftung eines Gebäudes. Schon frühzeitig lässt sich erkennen, ob das Projekt in Bezug auf Konstruktion, Zeit-, Material- und Kostenplanung realistisch und effizient umgesetzt werden kann.

In der Bautechnologie gewinnt BIM immer mehr Bedeutung, denn die integralen Planungsprozesse tragen wesentlich dazu bei, Bauprojekte wirtschaftlich, ressourceneffizient und nachhaltig zu gestalten.

EnEV-Nachweise

Außerdem stellen wir Ihnen als Eigentümer eines Neubaus den erforderlichen Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) aus, mit dem Sie der Baubehörde nachweisen, dass Ihr Gebäude die Anforderungen der Verordnung erfüllt.